Arbeitsarmee ist eine sowjetische Form von militarisierter Zwangsarbeit. Dorthin wurden arbeitsfähige Zivilisten nach dem Prinzip von Einberufungen zum Kriegsdienst mobilisiert. Widersetzung wurde als Fahnenflucht gewertet und entsprechend geahndet. Arbeitsarmeen waren in das Strafverfolgungssystem integriert und auf der Grundlage des berüchtigten GULAGs organisiert. Im Unterschied zu verurteilten Insassen der GULAGs, waren Arbeitsarmisten unbescholtene Bürger, die jedoch demselben Regime, Arbeits- und Lebensbedingungen ausgeliefert waren. Ab 1941 wurden Russlanddeutsche pauschal in Arbeitsarmeen einberufen. Diese Ungleichbehandlung wurde formaljuristisch mit ihrem Sonderstatus als Sondersiedler begründet. Dieser enthob sie von üblichen Bürgerrechten. Unmenschliche Arbeitsbedingungen, schlechte Ernährung und Krankheiten verursachten eine hohe Sterberate. Unterschiedlichen Schätzungen zu Folge sind von den 350.000 deutschen Arbeitsarmisten etwa 150.000 dabei ums Leben gekommen.
Deportation(-en) sind staatlich organisierte Zwangsmigrationen von Minderheiten nach pauschalen Kriterien. Dazu gehören ethnische, kulturelle oder religiöse Kriterien. Sie dienen stets präventiven oder strafenden Zwecken gegen Minderheit, denen eine Staatsgefährdung unterstellt wird. Deportationen werden völkerrechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet und international geächtet, da sie stets außerhalb rechtstaatlicher Prinzipien angewandt werden. Totalitäre und autoritäre Regime, wie Nazideutschland, die Sowjetunion oder das Osmanische Reich führten Deportationen durch. In der stalinistischen Sowjetunion sowie im Russischen Reich wurden ethnische Deutsche mehrmals von Deportationen betroffen. Von 1,4 Mio. Russlanddeutschen der Sowjetunion waren 1936 – 1946 rund 1,2 Mio. in mehreren Wellen davon betroffen. Ihnen wurde pauschal die Kollaboration mit Nazideutschland unterstellt. Deportationen bedeuten Verlust von Eigentum, Heimat, Leben und kultureller Identität.
Sondersiedler waren 1930-1960 eine Kategorie von zwangsumgesiedelten Bürgern der Sowjetunion. Ihr juristischer Status unterschied sich im Grad der Unfreiheit wesentlich von den anderen Staatsbürgern. Es galten neben der Einschränkung der Reisefreizügigkeit und freier Ausübung von Berufen eine strenge Meldepflicht bei örtlichen Behörden. Dieses Melderegime wurde als Sonderkommandantur bezeichnet. Als Sondersiedler galten automatische alle von Massendeportationen betroffenen Volksgruppen der Sowjetunion, die in sogenannten Sondersiedlung untergebracht wurden. Diese Siedlungen wurden neben zivilen kommunalen Organen von Staatssicherheitsstellen verwaltet. Betroffene Menschen waren zivile Gefangenen des eigenen Staates. Diesem Status waren bis 1956 alle 1.225.000 Deutsche der Sowjetunion unterworfen, denen die Staatsorgane pauschal Kollaboration mit Nazideutschland unterstellte.
Diese Internetseite verwendet Cookies und verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich ist. Cookies helfen uns, die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.